Krankengymnasten Schumacher und Gruler

FAQ und häufige Fragen in der Praxis von Gruler und Schumacher

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Was muss ich mitbringen? 


Wir beantworten Ihnen hier häufig gestellte Fragen.

Der Zeittakt für eine Krankengymnastik beträgt bei uns 30 Minuten. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit.


Abhängig von der verordneten Therapie sind auch andere Zeittakte möglich.

Bitte bringen Sie die ärztliche Heilmittelverordnung, Ihre KV-Karte und ein großes Handtuch zur Behandlung mit.

Die Therapie muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung begonnen werden. Danach können wir die Heilmittelverordnung nicht mehr annehmen, da die Kasse die Behandlung dann nicht mehr bezahlt.

Die maximale Behandlungsmenge ist im Heilmittelkatalog festgelegt. Sie richtet sich nach der Diagnose.


Nach Ausschöpfen der gesamten Behandlungsmenge muss im Regelfall eine Behandlungspause von 12 Wochen erfolgen.

Sobald wir therapeutisch tätig werden, muss eine ärztliche Verordnung zugrunde liegen Dies kann entweder eine Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept sein.


Möchten Sie aus prophylaktischen Gründen unseren fachlichen Rat in Anspruch nehmen, z.B. in Form von Tipps zur ergonomischen Arbeitshaltung/funktionelles Ausgleichstraining/spezielle funktionelle Übungen, können wir auch ohne Heilmittelverordnung arbeiten.


Auch eine Wohlfühlmassage können Sie ohne Heilmittelverordnung erhalten.


Vorsorgen ist besser als teure und oft langwierige Behandlungen. Das wissen wir aus eigener langjähriger Erfahrung. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle auf einfache und unkomplizierte Möglichkeiten der Vorsorge hinweisen. Wenig Aufwand und große Wirkung! 


Leider werden diese Leistungen nur noch teilweise von den gesetzlichen Kassen übernommen.

Es gibt ausreichend Parkmöglichkeiten in unserem Hof und in der näheren Umgebung. 


Am Haus finden Sie auch einen Behindertenparkplatz.

Ja!

Um eine Neudisposition zu ermöglichen, muss eine Absage spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. 


Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.


Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Haben Sie weitere Fragen?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Praxis. 

Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten.